Wissenswertes:

Hinweis für gesetzlich- und privatversicherte Patienten

Ich behandele sowohl gesetzlich- als auch privatversicherte Patienten.

 

Wie Sie sicherlich wissen, dürfen die Leistungen als Heilpraktiker, im Gegensatz zum Arzt in der

Regel nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, obwohl beide Berufsgruppen zur „Ausübung der Heilkunde“ in Deutschland zugelassen sind.

 

Sofern Sie die Abrechnung nicht privat bezahlen möchten, können die

Leistungen eines Heilpraktikers jedoch eventuell über

 

  • die private Krankenversicherung oder
  • eine entsprechende private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Versicherung

 

von Ihnen eingereicht und abgerechnet werden, dies obliegt alleinig Ihrer Versicherung und

bedarf vorheriger Abklärung!

Hier liegt die GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) zugrunde.

  • Erstanamnese (Dauer 2, nachbearbeitung inbegriffen) ab 89,00€
  • Elektrotherapie ab 35,00€
  • Stoßwellentherapie ab 30,00€
  • Die Bezahlung erfolgt direkt oder als Rechnung 
Bitte beachten Sie, dass sowohl die privaten Krankenversicherungen als auch die Zusatzversicherungen im Rahmen der Vertragsgestaltung naturheilkundliche
Arzneimittel (auf Rezept) übernehmen.

 

Gerne informiere ich Sie, über die entstehenden Kosten ausführlich im Vorfeld der Behandlung.